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Schutzkonzepte in Schulen

06.01.2023: Durch das 16. Schulrechtsänderungsgesetz (§ 42 Abs. 6) sind Schulen in NRW aufgerufen, ein individuelles Konzept zu erarbeiten, das auf die spezifischen Rahmenbedingungen und Bedarfe der Schule und ihrer Schülerschaft eingeht. Entsprechend haben auch wir als Beratungsstelle - für Schüler*innen – uns auf den Weg gemacht, ein Schutzkonzept für unsere Einrichtung zu erstellen.

Hilfreiche Informationen zum Thema Schutzkonzept finden sich u.a. unter: