FAQ für Beratungen von Eltern und Schüler*innen
Wie läuft die Beratung in der Regionalen Schulberatungsstelle ab?
Anmeldung:
Gerne können Sie sich bei uns im Sekretariat unter der Telefonnummer 05272 / 3731 327-0 oder online über unser Anmeldeformular für eine Beratung anmelden.
Vereinbarung eines Gesprächstermins:
Nachdem Sie sich bei uns angemeldet haben, wird sich baldmöglichst der/die für die Schule zuständige Schulpsycholog*in telefonisch bei Ihnen zurückmelden, um Ihr Anliegen vorab zu besprechen und einen Termin für ein erstes Gespräch in der Beratungsstelle zu vereinbaren.
(Erst-)Gesprächstermin:
Im Gespräch mit dem/der Schulpsycholog*in können Sie Ihr Anliegen in Ruhe vorstellen und das weitere Vorgehen individuell mit uns abstimmen. Ein Gespräch dauert in der Regel zwischen 60 und 90 Minuten.
Weiteres Vorgehen:
Die meisten Fragestellungen können im Rahmen von ein bis fünf Terminen bearbeitet werden. Je nach Beratungsanlass sind zusätzlich Absprachen mit der Schule möglich.
Eine längerfristige (Lern-)Therapie können wir leider nicht anbieten. Gerne informieren wir Sie hierfür über weitere Angebote.
Beispiel aus der schulpsychologischen Beratung
Seit einigen Wochen klagt ein 9-jähriger Schüler morgens vor Schulbeginn über Bauschmerzen und Übelkeit. Er äußert wiederholt, dass er nicht zur Schule gehen will. Obwohl er sonst alleine mit dem Bus gefahren ist, müssen die Eltern ihn nun regelmäßig zur Schule bringen. Seit zwei Tagen verweigert der Schüler den Schulbesuch gänzlich und verlässt auch morgens nicht mehr das Haus.
Information: Schulvermeidung bzw. Schulabsentismus
Je eher bei Fällen von Schulvermeidung bzw. Schulabsentismus reagiert wird, desto höher sind die Erfolgsaussichten die Schwierigkeiten erfolgreich zu bearbeiten und eine schnelle Rückkehr zum regelmäßigen Schulbesuch zu ermöglichen. Nehmen Sie daher nach Möglichkeit zeitnah Kontakt zu uns auf.
Die Eltern wenden sich daraufhin unmittelbar an die Regionale Schulberatungsstelle. Vor allem in Fällen, in denen der Schulbesuch verweigert wird, ist oftmals ein schnelles Handeln wichtig.
Die Eltern erhalten daraufhin einen Termin in der Regionalen Schulberatungsstelle und besprechen unter anderem, welche Strategien die Eltern einsetzen können, um den Schüler beim Abbau des Vermeidungsverhaltens zu unterstützen. Des Weiteren wird erörtert, welche Unterstützungsmöglichkeiten auch von Seiten der Schule sinnvoll wären. Die Eltern erklären sich damit einverstanden, dass die zuständige Schulpsychologin mit der Klassenlehrkraft des Schülers Kontakt aufnimmt. Dadurch kann ein gemeinsames Vorgehen zwischen den Eltern und den Lehrkräften abgestimmt werden.
Erfährt die Schule, dass ich die Beratung in der RSB in Anspruch nehme?
Die Schule wird von uns nicht darüber informiert, dass Sie die Beratung in Anspruch nehmen. In einigen Fällen kann es für das Beratungsanliegen hilfreich sein, Kontakt zur Schule aufzunehmen. In diesem Fall wird dies mit Ihnen besprochen und durch eine Schweigepflichtsentbindung ermöglicht.
Brauche ich eine Überweisung vom Arzt oder der Schule?
Nein, Sie brauchen keine Überweisung, um die Beratung in Anspruch zu nehmen, nicht vom Arzt und auch von keiner anderen Einrichtung.