Beratung
Die Schulpsychologie unterstützt alle, die am Schulleben beteiligt sind. Dazu zählen unter anderem Schüler*innen und Eltern, Lehrkräfte, Schulleitungen und pädagogische Fachkräfte.
Grundprinzipien der Schulpsychologie
Freiwilligkeit
Schulpsychologische Beratung ist grundsätzlich freiwillig.
Freier Zugang
Sowohl Eltern und Schüler*innen als auch Lehrkräfte und Schulleitungen können sich direkt an die Schulberatungsstelle wenden, wenn sie sich Beratung und Unterstützung wünschen.
Vertraulichkeit
Die Beratungsinhalte unterliegen der Schweigepflicht (§203 StGB). Informationen zu Person und Beratung werden vertraulich behandelt.
Unabhängigkeit und Neutralität / Allparteilichkeit
Die Schulberatungsstelle ist unabhängig von einzelnen Schulen, der Schulaufsicht und der Schulverwaltung. Somit können die Schulpsycholog*innen eine neutrale bzw. allparteiliche Position einnehmen, um alle Beteiligten bei einer Lösungsfindung zu unterstützen.
Kostenfreiheit
Die Beratung und Unterstützung erfolgt für die Ratsuchenden kostenfrei.