Fortbildungen
Die Regionale Schulberatungsstelle unterstützt Schulen beispielsweise in den unten folgenden Themen. Gerne gehen wir auch auf individuelle Themenwünsche ein. Dies benötigt natürlich mehr Planungszeit, sprechen Sie uns daher diesbezüglich rechtzeitig an.
- Mobbing
- Prüfungsangst
- Schulabsentismus
- Belastungen zugewanderter Kinder und Jugendlicher
- Prozessbegleitung
Mobbing
Eine häufige, oftmals auch versteckte Form von Gewalt in der Schule, ist Mobbing. Mobbing wird effizient dort bekämpft, wo es entsteht und von denen, die es direkt betrifft: den SuS der Klasse.
Möglich ist zunächst ein Vortrag als „Kick-off“ bis hin zur Planung einer 2-3 tägigen Fortbildung mit dem Einüben konkreter Interventionsprogramme (bspw. No-Blame, GGK, SMI o.ä.) bzw. Präventionskonzepte zum „Sozialen Lernen“.
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Prüfungsangst
Nervosität vor Prüfungssituationen kennen die meisten. Bei besonders prüfungsängstlichen Schüler*innen kann große Angst zur Leistungsminderung bis hin zu einem Blackout führen. Im Rahmen eines Vortrages erfahren Sie etwas über die Entstehung und die Merkmale von Prüfungsangst. Auch werden praktische Übungen und Kniffe besprochen, die vor, während oder nach einer Prüfung helfen können, die Nervosität abzubauen.
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Prüfungsangst, 111 KB |
Schulabsentismus
Immer wieder gibt es Schülerinnen und Schüler (SuS), die nur ungern zur Schule gehen, immer wieder fehlen oder irgendwann gar nicht zum Unterricht erscheinen.
- In dieser Veranstaltung werden unter anderem folgende Fragen beantwortet:
- Welche Formen von Schulabsentismus gibt es und wie kann ich diese erkennen?
- Wann ist der beste Zeitpunkt für Lehrkräfte einzugreifen?
- Wie kann ich diesen SuS am besten helfen?
- Wie können wir als Schule dafür sorgen, dass es nicht dazu kommt?
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Belastungen zugewanderter Kinder und Jugendlicher
Zuwanderung von Kindern und Jugendlichen ist mit vielfältigen Belastungen verbunden, die mit dem Verlasssen der Heimat und der Ankunft im Einwanderungsland einhergehen. Dieser Vortrag soll für potentielle Stressoren und die möglichen Reaktionen der Kinder und Jugendlichen sensibilisieren. Auch wird es darum gehen, was zugewanderte Kinder und Jugendliche zu Ihrer Stabilisierung brauchen und wie dies in der Schule unterstützt werden kann.
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Zuwanderung, 111 KB |
Prozessbegleitung bei der Entwicklung eines schulischen Schutzkonzeptes
Durch das 16. Schulrechtsänderungsgesetz (§ 42 Abs. 6) sind Schulen in NRW auch rechtlich gefordert, ein Schutzkonzept gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch zu entwickeln. Dabei ist jede Schule aufgerufen, ein individuelles Konzept zu erarbeiten, das auf die spezifischen Rahmenbedingungen und Bedarfe der Schule und ihrer Schülerschaft eingeht. Die Initiative „Kein Raum für Missbrauch“ und die Handreichungen der KMK und der Bezirksregierung Detmold bieten umfangreiche Materialien für ein Vorgehen und geben wertvolle Hinweise für die Weiterentwicklung von bereits bestehenden Konzepten. Die Entwicklung und Implementierung eines Schutzkonzeptes möchten wir mit diesem Angebot begleiten und Raum für einen fachlichen Austausch unter den Schulen geben.
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